Neue Heilmittelverordnung ab Januar

2021: Das ist neu!

Ab dem 1. Januar 2021 wird es nur noch ein Formular geben, ein neues Muster 13. Die drei bisherigen Formulare wurden auf der neuen Heilmittelverordnung stark zusammengedampft, was für Ärzte und Leistungserbringer ein Stück Entbürokratisierung bedeutet.

Grund für die Änderung ist die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie. Diese bewirkt, dass ab dem 1. Januar 2021 viele bisherige Angaben, die auf der Heilmittelverordnung vorgenommen werden mussten, nicht mehr benötigt werden. Es soll auf den Rezepten in Zukunft nur noch das Wesentliche notiert werden. Die neue Verordnung wurde vom GKV-Spitzenverband zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart.