Behandlungsverfahren

Ergotherapie – Eine Heilmittelverordnung

Ergotherapeutische Maßnahmen sind von den gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten Privatkassen anerkannt. Die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung wird vom Arzt über eine Diagnose festgestellt und mit einer Heilmittelverordnung verschrieben. Ergotherapie kann auch ohne ärztliche Verordnung als präventive Maßnahme durchgeführt werden.
Nach Maßgabe des Arztes wird Ergotherapie in der Praxis als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder auch als Hausbesuch durchgeführt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Ergotherapie in Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen oder in Kooperation mit Frühförderstellen angeboten wird.

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • psychisch-funktionelle Behandlung
  • psychisch-orientierte Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Hausbesuche